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10.02.2025
Vom 01. März bis 15. Juni 2025 ist wieder die Brut- und Setzzeit, in der heimische Wildtiere ihre Jungen auch im Gras und in den landwirtschaftlichen Kulturen ablegen. Bereits eine einmalige Störung kann zum Verlassen der Gelege oder der Jungtiere führen. Spaziergänger sollten daher nicht abseits von befestigten Wegen gehen.
Das Hessische Naturschutzgesetz stellt wild lebende Tiere unter besonderen Schutz. Es ist daher nicht gestattet, diese mutwillig zu beunruhigen oder deren Lebensstätte ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder gar zu stören.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder vor, dass unbedachte Hundehalter/innen ihre vierbeinigen Begleiter in diesem Zeitraum frei laufen lassen.
Sowohl Brutvögel als auch die Jungtiere, zum Beispiel Rehkitze, werden oft durch freilaufende Hunde aufgeschreckt, was unter anderem zur Nestflucht und zum Verhungern der Jungtiere führen kann. Die Gemeinde Rockenberg bittet alle Hundehalter um Beachtung und Rücksichtnahme in der freien Natur.
Hunde sollten nur dann frei laufen gelassen werden, wenn sie von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Zum Schutz des Wildes wie auch des eigenen Hundes sollen verantwortungsbewusste Hundehalter daher auf das Laufen lassen ihres Tieres derzeit verzichten.
Rockenberg, den 10.02.2025
Olga Schneider
Bürgermeisterin