Hausnummernschilder

06.03.2024


Es ist festzustellen, dass einige Häuser nicht mit Hausnummern versehen sind oder diese nicht oder nur schwer erkennbar sind.

Gemäß § 126 (3) Baugesetzbuch hat der Eigentümer sein / die Eigentümerin ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

Nach einschlägiger Rechtsprechung gebietet es die öffentliche Sicherheit und Ordnung, dass Grundstücke vom öffentlichen Straßenraum aus durch Eigentümer, Besucher, Nothelfer und andere Personen ohne zumutbare Behinderungen erreicht werden können.

Ich bitte daher die Bürgerinnen und Bürger, ihr Haus mit deutlich sichtbaren Hausnummern zu versehen.

Rockenberg, den 04.03.2024

Olga Schneider
Bürgermeisterin