Mit Wirkung vom 04.01.1994 wurden Teile der ehemaligen Sandabbaufläche nördlich von Rockenberg zum Naturschutzgebiet erklärt.
Mit Wirkung vom 16. August 1983 wurden die „Klosterwiesen von Rockenberg“ zum Naturschutzgebiet erklärt.
Mit Wirkung vom 11. August 1989 wurde das Naturwaldreservat „Waldgebiet östlich von Oppershofen“ zu Bannwald erklärt.
Mit Wirkung vom 20.11.1990 wurde ein Teil der Feuchtwiesen und Brachflächen in der Aue der Wetter zwischen der "Nonnenmühle" bei Oppershofen und der Ortslage Bad Nauheim-Steinfurth zum Naturschutzgebiet erklärt.
Mit Wirkung vom 05. Februar 1988 wurden der Trockenrasen und ein Teil der Streuobstflächen am südöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Oppershofen der Gemeinde Rockenberg östlich der L 3134 zum Naturschutzgebiet erklärt.