Hölle von Rockenberg


Mit Wirkung vom 04.01.1994 wurden Teile der ehemaligen Sandabbaufläche nördlich von Rockenberg zum Naturschutzgebiet erklärt. Das Naturschutzgebiet „Hölle von Rockenberg“ besteht aus Flächen in den Gemarkungsteilen „Auf der Höll“ und „Judenkirchhof“ in der Gemarkung Rockenberg der Gemeinde Rockenberg im Wetteraukreis. Es hat eine Größe von 12,87 ha. Zweck der Unterschutzstellung ist es, den durch Reste von Sandpionierrasen, Silikatmagerrasen und Heidegesellschaften gekennzeichneten Bereich in der naturräumlichen Untereinheit Münzenberger Rücken der nördlichen Wetterau mit zum Teil für den gesamten Naturraum Wetterau einmaligen Tier- und Pflanzenarten zu sichern. Der Schutz gilt aber auch den im räumlichen Kontakt zu diesen Lebensgemeinschaften stehenden Streuobstbeständen und Frischwiesen. Einen weiteren Schutzgrund bilden die durch den Sandabbau entstandenen Strukturen und Quarzitbänke aus geologischer und landschaftsästhetischer Sicht. Schließlich gilt der Schutz der Erhaltung offener Wasserflächen als Lebensraum einer daran angepassten Tier- und Pflanzenwelt. Pflegeziel ist die Offenhaltung der Mager- und Heiderasen durch die Wiedereinführung einer extensiven Schafhütung, die Aufrechterhaltung der Lebensgrundlage für Sandpionierarten und die Umgestaltung der großen Wasserfläche zu einem reich strukturierten Flachwasser-Sumpf-Areal.

Im August 2002 sind im Rahmen des 1999 gestarteten Artenschutzprojektes des BUND Deutschland, Landesverband Hessen, nach über 3 Jahren Aufzucht im Zoo Frankfurt die ersten nachgezüchteten Sumpfschildkröten u.a. im Naturschutzgebiet Hölle von Rockenberg  ausgewildert worden. Das Areal der Hölle von Rockenberg gilt als Paradies für Sumpfschildkröten – mit flachen, sich leicht erwärmenden Gewässern, ausreichend Nahrung und Sonnenplätzen, guten Versteckmöglichkeiten und hervorragender Betreuung durch örtliche Naturschützer. Im Schutzgebietesystem Natura 2000 spielt die Wiederansiedlung in Rockenberg und Reinheim eine wichtige Rolle. Die Sumpfschildkröte ist durch europäisches Naturschutzrecht streng geschützt. Die hessischen „Brückenpopulationen“ zwischen den letzten Restbeständen in Brandenburg und Frankreich haben im europäischen Arten- und Biotopverbund große Bedeutung. - Die "Hölle" - Ein Paradies für Sumpfschildkröten